Altauto-Verwertung


Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Altauto-Verwertung bin ich berechtigt, die gesetzlichen Anforderungen, die an Betriebe zur umweltverträglichen und ordnungsgemäßen Verwertung von Altautos gestellt werden, zu überprüfen und nach erfolgreicher Auditierung entsprechende Bescheinigungen nach § 5 Abs. 3 Satz 1 AltfahrzeugV auszustellen.