Altauto-Verwertung und Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Altauto-Verwertung bin ich berechtigt, die gesetzlichen Anforderungen, die an Betriebe zur umweltverträglichen und ordnungsgemäßen Verwertung von Altautos gestellt werden, zu überprüfen und nach erfolgreicher Auditierung entsprechende Bescheinigungen nach § 5 Abs. 3 Satz 1 AltfahrzeugV auszustellen.

Mit dieser öffentliche Bestellung nach § 36 Gewerbeordnung bin ich zugelassener Sachverständiger i.S.d. § 4 Abs. 6 Nr. 3 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und damit berechtigt die Dokumentation der Getrenntsammlungsquote zu prüfen und ggf. einen Nachweis der Einhaltung der Getrenntsammlungsquote zu erstellen.